So viele ihn aber aufnahmen, denen gab er das Recht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben.
Johannes 1,12
Der Tagesvers spricht einen juristischen Zusammenhang an, ein »Recht«, nämlich das Recht, Kind Gottes zu werden. Das macht zunächst deutlich, dass nicht jeder Mensch automatisch ein Kind Gottes ist, sonst müsste man es ja nicht erst werden. Dieses Recht steht einem Menschen offenbar auch nicht automatisch zur Verfügung. Es muss vielmehr gegeben oder - vielleicht besser - verliehen werden. Davon zeugt auch das im Urtext verwendete griechische Wort »exousia«, das häufig mit »Recht« wiedergegeben wird. Dieser Begriff bezeichnet nämlich kein Recht, über das man selbst originär verfügt. Es bezeichnet vielmehr ein abgeleitetes Recht, so etwas wie ein Privileg, ein von höherer Stelle gegebenes, verliehenes Vorrecht.
Wie komme ich in den Genuss dieses Vorrechts, ein Kind Gottes zu werden? Wer ist befugt, dieses Privileg zu vergeben? Der vorhergehende Text dieses Evangeliums beschreibt, dass der Sohn Gottes, Jesus Christus, durch den alle Dinge geschaffen sind, als Mensch auf diese Erde gekommen ist. Diese Erde wird als sein Eigentum bezeichnet (wieder ein Rechtsbegriff), doch erstaunlicherweise haben die meisten Menschen den Eigentümer nicht als Eigentümer akzeptiert. Denjenigen allerdings, die ihn aufnahmen, gab er - also Jesus - dieses Vorrecht. Dass der Sohn Gottes befugt ist, dieses Recht zu vergeben, ist klar. Denn er ist hierzu ausdrücklich von Gott selbst autorisiert, da dieser ihm alle Vollmachten im Himmel und auf der Erde übertragen hat.
Um jedoch dieses Recht zu erhalten, muss man - wie die Zeitzeugen Jesu - diesen als den Sohn Gottes aufnehmen und an ihn glauben. Wenn man das aber tut, hält Gott sich an diese Zusage gebunden! Hier herrscht Gottes Rechtssicherheit!
Markus Majonica