1 Wenn in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2 dann sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Strecke zu den Städten hin abmessen, die im Umkreis des Erschlagenen liegen.
3 Und es soll geschehen: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt – die Ältesten jener Stadt sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat,
4 und die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach hinabführen, wo nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen dem Kalb dort im Bach das Genick brechen.
5 Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herantreten. Denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, seinen Dienst zu verrichten und im Namen des Herrn zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll man bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Gewalttat verfahren.
6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen über dem Kalb, dem das Genick im Bach gebrochen wurde, ihre Hände waschen
7 und sollen bezeugen und sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.
8 Vergib, Herr, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in die Mitte deines Volkes Israel! So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden.
9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was in den Augen des Herrn recht ist.
10 Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst
11 und du unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, siehst und hängst an ihr und nimmst sie dir zur Frau,
12 dann sollst du sie in das Innere deines Hauses bringen. Und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
13 und die Kleidung ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen vollen Monat lang beweinen. Danach magst du zu ihr eingehen und sie heiraten, sodass sie dir zur Frau wird.
14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, dann sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen. Aber du darfst sie keineswegs für Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du ihr Gewalt angetan hast.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten,
16 dann soll es geschehen an dem Tag, an dem er seine Söhne erben lässt, was ihm gehört, dass er nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen kann gegen den Sohn der gehassten, der doch der Erstgeborene ist,
17 vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, anerkennen, dass er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
18 Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Stimme seines Vaters und auf die Stimme seiner Mutter nicht hört, und sie züchtigen ihn, er aber hört weiterhin nicht auf sie,
19 dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes.
20 Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer!
21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, dass er stirbt; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
22 Und wenn bei einem Mann eine Sünde geschieht, auf die das Todesurteil steht, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt am selben Tag begraben. Denn ein Aufgehängter ist ein Fluch Gottes. So sollst du dein Land nicht unrein machen, das der Herr, dein Gott, dir als Erbteil gibt.