3. Mose 5

1 Und wenn jemand sündigt, dass er die Stimme der Verfluchung hört, und er war Zeuge, sei es, dass er es gesehen oder gekannt hat – wenn er es nicht meldet, dann soll er seine Schuld tragen;
2 oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres –, ist es ihm auch verborgen, dann ist er doch unrein und schuldig.
3 Oder wenn er die Unreinheit eines Menschen anrührt, was seine Unreinheit auch sei, durch die er unrein wird, und es ist ihm verborgen – erkennt er es, dann ist er schuldig.
4 Oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem, was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen – erkennt er es, dann ist er schuldig in einem von diesen.
5 Und es soll geschehen, wenn er in einem von diesen Dingen schuldig wird, dann bekenne er, worin er gesündigt hat;
6 und er bringe dem Herrn sein Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat: ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer. So soll der Priester wegen seiner Sünde Sühnung für ihn erwirken.
7 Und wenn seine Hand das zum Kauf eines Schafes Ausreichende nicht aufbringen kann, so bringe er für das, worin er gesündigt hat, dem Herrn sein Schuldopfer: zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben; eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.
8 Und er soll sie zum Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer zuerst dar und kneife ihr den Kopf dicht beim Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen.
9 Und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, das Übrige von dem Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden: ein Sündopfer ist es.
10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern, nach der Vorschrift. So erwirke der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
11 Wenn aber seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, dann bringe er, der gesündigt hat, als seine Opfergabe ein zehntel Efa Weizengrieß zum Sündopfer. Er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn ein Sündopfer ist es.
12 Und er soll es zum Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, die Askara davon, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen, auf den Feueropfern des Herrn: ein Sündopfer ist es.
13 So erwirke der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen Dingen, und es wird ihm vergeben werden. Das Sündopfer aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.
14 Und der Herr redete zu Mose:
15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen des Herrn sündigt, dann soll er dem Herrn sein Schuldopfer bringen: einen Widder ohne Fehler vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Schekeln Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Und worin er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und ein Fünftel davon noch hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
17 Und wenn jemand sündigt und irgendetwas von all dem tut, was der Herr zu tun verboten hat – hat er es auch nicht erkannt, dann ist er doch schuldig und soll seine Schuld tragen.
18 Er soll nach deiner Schätzung einen Widder ohne Fehler, vom Kleinvieh, zum Priester bringen für das Schuldopfer. Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu erkennen; und es wird ihm vergeben werden.
19 Ein Schuldopfer ist es; er ist auf jeden Fall am Herrn schuldig geworden.
20 Und der Herr redete zu Mose:
21 Wenn jemand sündigt und Untreue gegen den Herrn begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehen oder etwas Geraubtes, oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst,
22 oder er hat Verlorenes gefunden und leugnet es ab, und er schwört falsch oder irgendetwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen:
23 Dann soll es geschehen, wenn er gesündigt hat und schuldig geworden ist, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
24 oder etwas von all dem, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und ein Fünftel davon noch hinzufügen. Wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers.
25 Und dem Herrn soll er sein Schuldopfer bringen: einen Widder ohne Fehler vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, als Schuldopfer zum Priester.
26 Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem Herrn, und es wird ihm vergeben werden wegen irgendetwas von allem, was er getan hat, darin schuldig zu werden.