Am 1.1.1900 trat das 1896 vom Reichstag verabschiedete Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Es war die erste für alle deutschen Länder geltende Gesetzessammlung des Privatrechts. Nach der Reichsgründung hatte sich die Forderung nach einem einheitlichen Privatrecht durchgesetzt; es sollte das seit 1794 geltende »Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten« (ALR) ablösen. Wie weithin in Europa war der Einfluss des französischen »Code Napoléon« von 1804 darauf erheblich. Nach dem allgemeinen Teil regelt das BGB in vier Büchern das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
Mein nicht mehr ganz aktuelles BGB endet mit dem Paragraphen 2385. Und das BGB enthält noch längst nicht alle Gesetze unseres Landes. Diese Flut von Regeln entlässt uns trotz ihrer Fülle nicht aus der Pflicht, sie in jedem einzelnen Fall zu beachten. Wir können z.B. nicht einfach aufhören, Steuern zu zahlen, weil wir die Gesetze nicht verstehen.
Gottes Gesetze für die menschliche Gemeinschaft sind zwar leicht nachzuvollziehen, aber nicht unbedingt leicht zu halten. Zunächst einmal steckt hinter allen dasselbe Prinzip: Gott liebt jeden Menschen! Und er will, dass wir das ebenso tun, darauf laufen seine Gesetze hinaus. Aber genau da wird es schwierig für uns. Dazu sind wir gar nicht imstande, alle Menschen vorbehaltlos zu lieben. Johannes, ein Jünger Jesu, schrieb in einem Brief: »Lasst uns lieben, weil er uns zuerst geliebt hat.« Nur das Bewusstsein, von dem großen Gott und seinem Sohn Jesus Christus geliebt zu werden, kann diese Liebe in uns bewirken. Elmar Scheid