»Die Würde des Menschen ist unantastbar.« So beginnt das deutsche Grundgesetz (Artikel 1, Absatz 1). Die Verfassung der neu gegründeten Bundesrepublik entstand 1949 auch im Sinne einer Reaktion auf die nationalsozialistische Weltanschauung, durch die noch wenige Jahre zuvor in Deutschland Massenmorde an Juden und Behinderten gerechtfertigt worden waren. Diese Menschen galten nach der dort herrschenden Theorie des Sozialdarwinismus als Untermenschen oder als minderwertig. Die Gründer des neuen Staates besannen sich nach dem Schock zurück auf jüdisch-christliche Werte. Denn das ethische Grundprinzip der absolut gültigen Menschenwürde war keine neue Idee, sondern war bereits durch Gott persönlich in der Gottesebenbildlichkeit begründet.
Der unmessbar hohe Wert eines Menschen lässt sich nur durch sie begründen. Sie ist völlig unabhängig von Leistung, Alter, Geschlecht oder ethnischer Herkunft eines Menschen. Durch sie unterscheidet sich der Mensch grundlegend vom Tier. Wir sind Gott so wertvoll, dass er seinen Sohn Jesus Christus für uns am Kreuz sterben ließ, um uns Menschen wieder aus dem Machtbereich des Bösen zurückzukaufen, wohin wir uns durch unsere Sünde begeben haben. Dadurch werden noch weitere Grundwerte gültig, die sich aufgrund dieser unserer Menschenwürde ergeben, wie unter anderem die prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen, das Recht auf Meinungsfreiheit und auf Entfaltung der Persönlichkeit und auf Selbstbestimmung. Darüber hinaus darf jeder von uns, ausgestattet mit Vernunft, Freiheit und Gewissen, autonom entscheiden, ob er Gottes Eigentum sein möchte oder nicht, was sicherlich die wichtigste Entscheidung des Lebens ist.
Daniela Bernhard