Der Immobilienkunde fragte mich, warum das Haus in dem Münsterlanddorf so preisgünstig sei. Ob gar wesentliche Mängel daran zu finden seien oder die örtliche Durchgangsstraße durch den Vorgarten verliefe. Ich antwortete, dass es sich bezüglich des Baugrundes um ein Erbbaurecht handele statt um Kaufgrund. Diese Finanzierungsform kann im Einzelfall eine günstige Gesamtfinanzierung ermöglichen.
Der Interessent bemerkte lachend, dass die Ballung der kirchlichen Erbbaurechte in dieser Region seines Erachtens entstanden sei, weil viele Landwirte auf dem Sterbebett der Kirche größere Flächen kostenlos übereignet hätten als Schutz gegen Höllenqualen, quasi als »Feuerversicherung«. Ich bestätigte, dass das womöglich oft so gewesen sei, und überraschte mein Gegenüber gleichzeitig mit dem Bekenntnis, dass ich aus mehreren Gründen darüber keine Witze machen wolle:
Zum einen wegen der Ernsthaftigkeit und der Todesnot jener Menschen. Zum anderen, weil ich selbst seit vielen Jahren praktizierender Christ bin mit dem festen Glauben, dass Gott der real existierende Richter aller Menschen ist. Dieser Gott ist aber auch gnädig gegenüber allen Menschen, die auf seinen Sohn Jesus Christus vertrauen. Er, der Schuldlose, starb freiwillig und bezahlte damit die Sünde aller, die an ihn glauben.
Wie könnte ich je genug Landflächen erwerben und verschenken, dass sie als Kaufpreis für meine ewige Seligkeit wertvoll genug wären? Nur »Christi Blut und Gerechtigkeit, das ist mein Schmuck und Ehrenkleid, damit will ich vor Gott bestehn, wenn ich zum Himmel werd eingehn«. Klaus Spieker