Sieben lange Wochen habe ich auf das Ergebnis gewartet. Jetzt endlich kommt die gute Nachricht: Die Aufnahmeprüfung ist erfolgreich bestanden. Damit steht der Weiterbildungsmaßnahme nichts mehr im Wege. Mit Ausnahme einer kleinen Formalität: Der Unterschrift unter eine Erklärung, die mich fünf Jahre an das Unternehmen binden wird. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Lehrgangskosten und zahlt das laufende Gehalt während der Lehrgangszeit weiter. Der Personalchef lächelt mich an: »Sie wissen doch, dass die Bindung nur theoretischer Natur ist. Wenn Sie die Weiterbildung mit einem guten Ergebnis abschließen, wird Sie jedes Unternehmen durch Zahlung einer entsprechenden Ablösesumme freikaufen.«
Tatsächlich werden in der Praxis solche Ablösebeträge bezahlt, um gute Mitarbeiter aus bestehenden Verpflichtungen zu lösen und sie im eigenen Unternehmen einzusetzen. Die Sache hat nur einen Haken: Sie beruht auf dem Leistungsprinzip. Nur wenn meine Qualifikation stimmt, wird ein anderer Arbeitgeber bereit sein, eine solche Summe in mich zu investieren.
Auch der heutige Tagesvers redet von einer Ablösesumme. Es ist der Herr Jesus Christus, der sich hier als Sohn des Menschen bezeichnet. Er zeigt uns ein anderes Prinzip. Bei ihm müssen wir uns nicht erst durch Leistung qualifizieren (kein Mensch würde dieses Ziel je erreichen), sondern er tritt in Vorleistung. Als der Herr Jesus am Kreuz gestorben ist, hat er dort die Ablösesumme bezahlt, die uns aus der Bindung an Hölle, Tod und Teufel herauslöst. Dadurch sind wir nun frei, uns einem neuen Dienstherrn anzuschließen: Gott.
Andreas Droese