Der Weg in die Schuldenfalle ist so leicht wie noch nie: Der Autohändler bietet zum PKW-Kauf sofort die passende Finanzierung an. Die Wohnungseinrichtung kann man bequem auf Teilzahlungsbasis erwerben. Und für den Urlaub nimmt man einfach den Kreditrahmen seines Girokontos in Anspruch. Die Folge: Allein in Deutschland sind rund 2,7 Mio. Haushalte überschuldet – Tendenz steigend. Darum hat der Gesetzgeber mit dem Insolvenzrecht nun auch Privatleuten eine Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn eingeräumt. Der erste und schwierigste Schritt besteht darin, sich selbst einzugestehen, dass man die Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle muss dann zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Kreditgebern angestrebt werden. Scheitert der Versuch, wird in einem gerichtlichen Verfahren mit ihnen verhandelt. Kommt es auch hier zu keiner Einigung, wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt. Wenn der Schuldner dann während einer sechsjährigen »Wohlverhaltensphase« den pfändbaren Teil seines Einkommens bestmöglich zur Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten einsetzt, wird er von seinen restlichen Schulden befreit.
Auch Gott gegenüber sind wir Menschen vieles schuldig geblieben. Darum hat Gott ebenfalls einen Weg geschaffen, wie wir vor ihm von unserer Schuld befreit werden können. Stellvertretend hat er seinen Sohn für unsere Schuld und Sünde bezahlen lassen. Im Gegensatz zum Insolvenzverfahren ist seine (Er-)Lösung dabei nicht an unser »Wohlverhalten« gebunden. Vielmehr beruht sie auf seiner Gnade: Er will uns durch den Glauben an Jesus Christus seine Vergebung schenken.
Andreas Droese