Per Einschreiben kam der Zahlungsbefehl. Ich sollte 50 Euro bezahlen, weil ich »geblitzt« wurde. Wieder einmal war ich zu schnell gefahren. Wie oft hatte ich mir vorgenommen, die Regeln genau einzuhalten, nicht nur, weil man nur wenig Zeit einspart beim Rasen, sondern auch, weil Christen keine Gesetzesbrecher sein sollen. Und nun doch wieder! Ob ich Widerspruch einlegen wollte? Bloß nicht noch mehr Scherereien! So füllte ich die beiliegende Zahlkarte aus und steckte sie bei der Sparkasse ein. Erledigt! Zu Hause aber las ich, mir seien in der Flensburger »Sünderkartei« drei Punkte angeschrieben worden. Im Augenblick sind die für mich bedeutungslos, aber wenn dort 18 Punkte stehen, bin ich den Führerschein los.
Viele Menschen meinen, wenn sie eine Strafe bezahlt und angerichteten Schaden ersetzt haben, sei alles wieder in Ordnung. Sie vergessen, dass sie in erster Linie gegen Gott gesündigt haben. Die Flensburger Punkte erlöschen, wenn keine weiteren dazukommen, nach einigen Jahren, aber bei Gott gibt es keine Verjährung. Gott »vergisst« nur, worum wir ihn um Vergebung gebeten haben. Darauf kommt er nie wieder zu sprechen, denn dass er uns vergeben kann, hat ihn das Sterben seines Sohnes gekostet.
Wenn wir aber Gottes »Sünderkartei« ignorieren, wird sie uns einmal präsentiert, wenn wir vor seinem Thron erscheinen müssen. Da helfen dann keine Ausreden, und auch auf Drittverschulden können wir uns nicht zurückziehen. Wir müssen für alle Punkte selbst geradestehen, und das können wir nicht. Psalm 51 ist das Gebet eines Menschen, der das rechtzeitig begriffen hat. Wir sollten den Psalm einmal aufmerksam lesen!
Hermann Grabe