Die Bedeutung einer Vollmacht steht und fällt mit der Macht des Vollmachtgebers. Wenn z. B. ein Mensch mit wenigen wirtschaftlichen Ressourcen einem anderen Vollmacht über sein Vermögen erteilt, kann zwar der Bevollmächtigte über alles verfügen, was dem Vollmachtgeber gehört. Doch das ist ja kaum etwas. Es hört sich vielleicht gut an, aber tatsächlich ist diese Vollmacht sehr begrenzt. Wenn jedoch Jeff Bezos, der Gründer von Amazon, mir die Vollmacht über sein gesamtes Vermögen erteilte, wäre das schon eine andere Hausnummer. Dann könnte ich über mehr als 100 Milliarden Dollar bestimmen!
Im Text des Tages wird auch eine Vollmacht angesprochen, aber eine, die nichts mit Geld zu tun hat: die Vollmacht, auf der Erde Sünden zu vergeben. Sünden sind dabei nicht Pralinen oder Tortenstücke, die ich esse, obwohl meine Waage mir davon abrät. Sünde ist Fehlverhalten, durch das ich reale Schuld auf mich lade.
Wie werde ich diese Sünde los? Mit Geld ist hier nichts zu machen. Sünden haben keinen wirtschaftlichen Gegenwert, keinen Preis und keine Börsennotierung. Auch mit guten Taten schaffe ich kein Gegengewicht. Sünde muss vielmehr vergeben werden. Doch dazu hat nur der die Macht, der über Sünde schlussendlich richtet: Gott selbst. Oder aber derjenige, dem Gott die Vollmacht hierzu gibt. Und genau diese Vollmacht behauptet Jesus Christus von sich selbst. Hat er recht damit? In dem Bericht, der dem Tagesvers zugrunde liegt, beweist Jesus seine Vollmacht dadurch, dass er etwas anderes, scheinbar Unmögliches tut: Er heilt einen Menschen nur durch einen Befehl. Wenn er das kann, dann dürfen wir ihm auch seine Vollmacht glauben, Sünden hier auf der Erde tatsächlich vergeben zu können. Markus Majonica