Es wird Kritik geübt an der deutschen Rechtsprechung. Sarkastisch heißt es, Recht haben und Recht bekommen sei zweierlei. Das Geflecht zwischen Anklägern, Richtern und Anwälten sei zum Schaden der Rechtsuchenden undurchschaubar geworden. Zuständigkeiten und Instanzengeschiebe werden beargwöhnt. Die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern stehe im Strafrecht dem Rechtsschutz der Täter nach. Beliebigkeiten der Richter bei der Urteilsfindung werden beklagt. Ihre gesetzlich verbriefte Unabhängigkeit wird bemängelt, weil niemand den Richter zur Rechenschaft ziehen könne, wenn er einmal eingesetzt sei. Er wird damit zu einem unfehlbaren Wesen erhoben, obwohl er doch ein fehlbarer Mensch ist wie wir alle. Wie kann er mit seinen menschlichen Mängeln, seinen Emotionen, erworben durch Erziehung und Umwelteinflüssen, gerecht richten? Unmöglich!
Es gibt nur einen, der ohne Ausnahme allen Menschen gerecht wird. Es ist Jesus Christus, der gerechte Richter. Er ist von Gott beauftragt und befugt, über alle Menschen Gericht zu halten. Wie uns der Tagesvers zeigt, geht es dabei nicht nur um die Verurteilung Schuldiger, sondern auch – für bestimmte Menschen – um die Zuteilung einer Belohnung für erwiesene Treue im Dienst. Das wäre also kein Strafgericht, sondern ein Preisgericht, vor dem man sich nicht zu fürchten braucht, vor dem aber nur solche antreten, die »sein Erscheinen liebgewonnen haben«, also den Richter selbst. Für die Übrigen bleibt nur das Strafgericht, und da geht es um Schuld, um deren »Bezahlung« man sich bis zu seinem Tode nicht gekümmert hat, obwohl sie jedem durch eben diesen Richter angeboten wird. Karl Scheld