Darin ist die Liebe mit uns zum Ziel gekommen: Dem Tag des Gerichts können wir mit Zuversicht entgegensehen, denn so wie Jesus mit dem Vater verbunden ist, leben auch wir in dieser Welt.
1. Johannes 4,17
Eines Tages erhielt ich einen seltsamen Brief. Der Absender war das Landesgericht. Es war eine Vorladung mit Ort und Termin, ich sollte als »Schöffe« (das ist in Österreich ein Laienrichter) an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. Beim Betreten des Gerichtsgebäudes brauchte ich im Gegensatz zu den Angeklagten keinerlei Angst haben. Ich stand ja auf der Seite des Richters!
Meine Aufgabe war es, gemeinsam mit dem Richter und einem zweiten »Schöffen« den Staatsanwalt, die Angeklagten, die Zeugen und den Verteidiger anzuhören. Wir hatten uns ein Bild von der Sachlage zu machen und unter Berücksichtigung des österreichischen Strafgesetzes gemeinsam mit dem Richter zu einem Urteil zu kommen. Das war keine leichte Aufgabe. Allerdings gab es bei der Abstimmung vor der Urteilsverkündigung genügend Unterstützung durch den Richter, um die richtige Entscheidung treffen zu können.
Gott hat auch einen Tag festgesetzt, zu dem alle lebenden und bereits verstorbenen Menschen eine »Vorladung« erhalten. Alle, ohne Ausnahme, müssen an diesem Termin vor ihm erscheinen. Die Bibel beschreibt dazu zwei Szenarien: Erstens die Auferstehung aus den Toten für diejenigen, die Jesus als ihren Gott und Retter anerkannt haben. Zweitens die Auferstehung der Toten, die dem Evangelium nicht geglaubt haben. Grundlage der Vorladung ist, dass wir Menschen wegen der Sünde die Herrlichkeit bei Gott verloren haben (Römer 3,23). Deshalb benötigen wir Vergebung und Versöhnung mit Gott. Dies kann allein während unserer Lebenszeit durch Bekennen unserer Sünde vor dem heiligen Gott und Umkehr zu dem Retter Jesus Christus geschehen. Nur dann sitzen wir in Zukunft nicht auf der Anklagebank, sondern auf der Seite des Richters und können dem Tag des Gerichts »mit Zuversicht entgegensehen«.
Sebastian Weißbacher