»Sie haben einen toten Kaiserskorpion (Pandinus imperator) über das Zollamt Flughafen Köln/Bonn von der Elfenbeinküste in die Bundesrepublik ohne die dazu erforderlichen Dokumente eingeführt. Diese Art gilt als besonders geschützt. Deshalb stellt ihr Tun einen Verstoß gegen § 30 Abs. 2a Nr.1 BNatSchG dar. Auch wenn Ihnen bei der Begehung der Ordnungswidrigkeit die Einsicht gefehlt hat, etwas Unerlaubtes zu tun, wäre dieser Verbotsirrtum vermeidbar gewesen. Sie haben schuldhaft eine Ordnungswidrigkeit begangen, die bis l00.000,- DM geahndet werden kann. Bei der Beurteilung der Frage, ob das Einfuhrverhalten evtl. gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen könnte, ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass aufgrund der seit Jahren breiten Erörterung von Natur- und Artenschutzfragen in der Öffentlichkeit das allgemeine Bewusstsein und die Kenntnismöglichkeiten jedes einzelnen Bürgers erweitert worden sind. Diese Möglichkeiten zur Kenntnisnahme hätten auch Ihnen zur Verfügung gestanden…«
Diesen Brief erhielt einer meiner Freunde, der für das Insekten-Souvenir eine satte Geldstrafe zahlen musste. Unkenntnis schützte ihn vor Strafe nicht!
Auch Ihnen stehen, was Gott betrifft, alle Möglichkeiten zur Kenntnisnahme zur Verfügung. In der Bibel (Römer 2,12-16) lesen wir, wie Gott unsere Schuldfähigkeit beurteilt und ebenso können Sie dort nachlesen, was er von uns verlangt. Eines Tages wird Gott jeden Menschen zur Verantwortung ziehen. Gott lässt nur eine einzige Entschuldigung gelten: das Evangelium!
Andreas Fett