Jesus ist die Sühnung für unsere Sünden, nicht allein aber für die unseren, sondern auch für die ganze Welt.
1. Johannes 2,2
Wenige Hundert Meter von unserem Haus entfernt steht ein sogenanntes »Sühnekreuz« aus Tuffstein. Vermutlich stammt es aus der Zeit vor der Einführung der Constitutio Criminalis Carolina, des ersten deutschen Strafgesetzbuches, durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532. Damals war es üblich, die Strafen für Mord und Totschlag in privatrechtlichen Sühneverträgen festzulegen. In einem Dokument aus dem fränkischen Weikersheim zum Beispiel einigten sich die Eltern eines Ermordeten mit dem Täter auf folgende Wiedergutmachung: die Errichtung eines Sühnekreuzes, eine Heilige Messe mit zwei Priestern, zehn Pfund Wachs für Kerzen, 45 Gulden für Spesen und Schadenersatz, je ein Paar Hosen für die Schiedsleute, den Amtmann und den Vogt sowie zwei Eimer Wein für die Gefolgschaft beider Parteien. Nach der Aushändigung dieser Sühnegaben musste der Mörder eine Blutrache der Gegenpartei nicht mehr fürchten. Sein Gewissen vor Gott konnten sie freilich nicht reinigen.
Das ist auch heute noch so. Keine »Sühne« unsererseits kann unser Gewissen vor Gott reinigen. Das kann nur Jesus Christus. Der Apostel Johannes sagt: »Er ist die Sühnung für unsere Sünden« (1. Johannes 2,2). Ähnlich wie auf manchen Sühnekreuzen ein Abbild der Tatwaffe angebracht ist, wurde der »Schuldschein ..., der gegen uns war«, mit Jesus ans Kreuz genagelt (vgl. Kolosser 2,14). Für diejenigen, die sein stellvertretendes Opfer für sich persönlich in Anspruch nehmen, gilt die Einladung: »Deshalb wollen wir mit ungeteilter Hingabe und voller Vertrauen und Zuversicht vor Gott treten. Wir sind ja in unserem Innersten mit dem Blut Jesu besprengt und dadurch von unserem schuldbeladenen Gewissen befreit; wir sind - bildlich gesprochen - am ganzen Körper mit reinem Wasser gewaschen« (Hebräer 10,22).
Peter Güthler