Er hat den Schuldschein, der mit seinen Forderungen gegen uns gerichtet war, für ungültig erklärt. Er hat ihn ans Kreuz genagelt und damit für immer beseitigt.
Kolosser 2,14
Im Oktober 2023 hat das Bundesverfassungsgericht eine Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren für nichtig erklärt. Die Richter in Karlsruhe bestätigten, dass freigesprochene Verdächtige wegen neuer Beweise nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können. Betroffene müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden.
Das Prinzip, niemanden zweimal wegen derselben Sache vor Gericht zu stellen, findet sich auch in der Bibel. Auf dieser Grundlage hat Gott eine (Er-)Lösung für uns Menschen geschaffen. Gott ist die oberste Rechtsinstanz, vor der jeder Mensch einmal stehen wird. Als gerechter Richter kann Gott unsere Sünden bei diesem Gericht nicht übersehen. Anders als bei dem vom Bundesverfassungsgericht zu entscheidenden Fall ist die Beweislage dort eindeutig: Alle Menschen haben gesündigt. Egal ob es Lieblosigkeiten, beleidigende Worte, böse Taten oder die allgemeine Missachtung von Gottes Geboten sind: Auf Sünde steht die Höchststrafe und damit die ewige Verlorenheit. Doch weil Gott uns unbeschreiblich liebt, hat er einen Ausweg gefunden. In Jesus Christus ist Gott Mensch geworden und hat als einzige Person ein sündloses Leben geführt. Das qualifizierte ihn, vor Gericht stellvertretend unsere Position einzunehmen.
Jesus Christus hat die Strafe für unsere Sünde auf sich genommen. Der Tagesvers zeigt, dass er am Kreuz die Anklage gegen uns für nicht mehr gültig erklärte, da er unsere Schuld bereits beglichen hat. Weil die Strafe schon vollzogen ist, muss über die Schuld nicht noch einmal Gericht gehalten werden. Doch diese Stellvertretung wird für uns nur gültig, wenn wir sie im Vertrauen auf Jesus in Anspruch nehmen.
Andreas Droese