»Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat das deutsche Volk ... dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.« So lautet (verkürzt) der erste Satz der Präambel zum »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland«, verkündet heute vor 60 Jahren, nachdem ein »Parlamentarischer Rat« monatelang darüber beraten hatte. Nach den bitteren Erfahrungen der Hitler-Zeit standen nun an der Spitze des 146 Artikel umfassenden Gesetzes die »Grundrechte« des Menschen, in denen es um den Schutz der Menschenwürde, Schutz des Lebens, um Gleichheit vor dem Gesetz, um Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit geht.
Bei aller Dankbarkeit dafür, dass wir in einem freien Land und Rechtsstaat leben dürfen, müssen wir uns aber doch fragen, ob das Grundgesetz wirklich so umgesetzt worden ist, wie es lautet und gemeint ist. Sind die Mächtigen und Reichen wirklich nur so gleich wie unbekannte Bürger? Hat der ungeborene Mensch »Recht auf Leben«? Gilt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch im Blick auf uneingeschränkten Glauben an das Wort Gottes? Da wird man Zweifel anmelden müssen.
Aber wie kann es anders sein, wenn Gott als Schöpfer und Künder einer menschenwürdigen Lebensordnung und erst recht als Heilsbringer durch Jesus Christus missachtet wird, wenn das Wort »Gott« in einer europäischen Verfassung gar nicht mehr erscheinen darf! Wahrhafte Verwirklichung aller hehren Grundsätze, die dem Menschen zum Heil sind, können wir nur bei Gott finden. Seine Worte haben wahrhaft Bedeutung für uns, und das nicht nur für diese Welt und Zeit, sondern auch für die Ewigkeit durch den Glauben an Jesus Christus. Gerhard Jordy