Wenn man als Verein die Körperschaftsteuererklärung abgibt, gehört dazu auch ein Tätigkeitsbericht. Dieser dient dazu, dass man nachweisen muss, ob man im Sinne der Satzung als Verein gewirkt hat. Vor allem geht es dabei auch um die Gemeinnützigkeit, die erneut vom Finanzamt per Bescheid ausgesprochen wird. Damit kann man dann auch Spendenquittungen ausstellen, in der die Bescheidnummer eingetragen ist. Da muss man sehr gut überlegen, wie die Tätigkeiten eingeordnet werden dürfen und ob sie steuerlich relevant sind. Die Rechenschaftsabgabe hat also für einen Verein existenzielle Bedeutung.
Auch für uns kommt früher oder später der Zeitpunkt, wo wir offenlegen müssen, wie wir mit unseren Gaben, Fähigkeiten und Möglichkeiten gewirtschaftet haben. Dieser Tag kann plötzlich über uns hereinbrechen wie ein Sturm. Man kann dann auch nicht mehr seine Freunde um Hilfe bitten, da wir alleine vor dem lebendigen Gott stehen werden. Ebenso wenig nützt uns der Reichtum, egal welcher Art, den wir uns während unserer Erdenzeit zugelegt haben. Dieser Rechenschaftsbericht ist ein Gegenübertreten und Erbringen eines Nachweises über unsere Lebenszeit Auge in Auge vor Gott.
Nun gibt es in der Ewigkeit zwei verschiedene Gerichtsinstanzen. Die eine ist für Menschen, die grundsätzlich falsch gewirtschaftet haben, weil sie nur für sich selbst lebten. Für sie steht das Urteil schon fest (vgl. Johannes 3,18). Und die andere ist für solche, die Gottes Vergebung in Anspruch genommen haben und zu einem Leben für ihn und für andere befreit wurden. Für sie geht es um die Belohnung. Und hier und jetzt entscheidet sich durch unsere Haltung Jesus Christus gegenüber (Glaube/Unglaube), vor welche Instanz man einmal gestellt wird.
Rudolf Kühnlein