Das Schreiben des Anwalts raubte mir den Schlaf. Aus einer kleinen Rechnung war durch Mahnkosten eine hohe Summe geworden. Ein Telekommunikationsanbieter wollte zu Unrecht eine Forderung gegen mich durchsetzen. Ohne Auftrag und ohne mein Wissen hatte das Unternehmen meinen Telefonanschluss von der Telekom auf sich umstellen lassen. Als mir dies mitgeteilt wurde, widersprach ich sofort. Doch da ich angeblich einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen hätte, bekam ich eine Rechnung. Wieder wies ich auf den Irrtum des Unternehmens hin. Statt einer Antwort folgten Zahlungserinnerungen und Mahnungen, die ich jedesmal mit der Bitte zurücksandte, den Vorgang zu prüfen. Dann schaltete das Unternehmen ein Inkassobüro ein. Elf Monate lang währte das nervenaufreibende Verfahren, bis mir die Verbraucherzentrale den Tipp gab, eine Datenauskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz anzufordern. Als das Unternehmen auch darauf nicht reagierte, informierte ich den Bundesdatenschutzbeauftragten. Er schrieb das Unternehmen an und erhielt kurz darauf die Antwort, dass man bei einer Vertragseingabe einen Fehler begangen habe und sich die Angelegenheit erledigt hätte. So verschaffte mir der Beistand von höchster amtlicher Stelle endlich Recht. - Auch Jesus Christus ist der Beistand von höchster Stelle. Doch seine Wirksamkeit geht viel weiter. Denn gegenüber Gott bin ich tatsächlich schuldig. Ich kann nicht widersprechen, weil es in meinem Leben zweifelsfrei Schuld und Sünde gibt. Aber weil Jesus Christus darauf hinweist, dass er mit seinem Tod bereits für meine Schuld bezahlt hat, spricht Gott mich frei. Kann es einen besseren Beistand geben?
Andreas Droese