In den Ermittlungsakten der Polizei findet man oft sogenannte »strafprozessuale Vollmachten«. Dies bedeutet, dass ein Rechtsanwalt von einem Beschuldigten oder Zeugen beauftragt wird, seine Interessen in einem Ermittlungsverfahren zu vertreten. Der Beschuldigte oder Zeuge selbst tritt überhaupt nicht in Erscheinung, er äußert sich selbst überhaupt nicht, sondern überlässt alles seinem Rechtsanwalt.
Vollmachten berechtigen also den Bevollmächtigten, im Auftrag einer anderen Person alles das zu tun, was normalerweise der Vollmachtaussteller selbst tun würde. Vollmachten müssen von beiden Seiten unterschrieben werden. Dabei muss klar erkennbar sein, wer der Aussteller der Vollmacht ist und wer der Bevollmächtigte.
Unser Tagesvers sagt uns, dass der Herr Jesus auf der Erde wie einer lehrte, der Vollmacht hatte. Das heißt, er hatte sozusagen die »volle Macht«. Diese Macht hatte er von seinem Vater im Himmel. Der Vater war der Vollmachtaussteller, Jesus Christus war der Bevollmächtigte. Alles, was er tat, tat er in Vollmacht und Auftrag seines himmlischen Vaters. Der Vater »unterschrieb«, als er sagte: »Dies ist mein geliebter Sohn!« und indem er ihn sogar Tote auferwecken ließ. Der Sohn »unterschrieb« mit seinem Blut, das er am Kreuz vergossen hat. Damit hat er im Namen seines Vaters alle Gläubigen freigekauft.
Es wundert mich nicht, dass die Menschen damals so über die Lehre Jesu erstaunt waren, wo doch Gottes Vollmacht dahinter stand. Aber es wundert mich, dass wir heute so wenig auf die Bibel hören. Denn in ihr können wir immer noch lesen, was Jesus Christus uns in Gottes Vollmacht mitzuteilen hat. Wir müssen bedauerlich blind dafür geworden sein.
Axel Schneider