Die gesetzlichen Vorschriften für Banken haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. So kann ein Kreditberater heute nicht mehr alleine über eine höhere Kreditauszahlung entscheiden. Er kann zwar dem Kreditantrag zustimmen. Aber ohne eine zweite positive Stellungnahme eines Sachbearbeiters gilt der Darlehensantrag als abgelehnt. Verweigert der Sachbearbeiter seine Zustimmung, wird der Antrag noch einmal auf einer höheren Kompetenzebene vorgelegt. Allerdings müssen auch dort wieder sowohl die Berater- als auch die Sachbearbeiterseite zustimmen. Hält auch der Sachbearbeiter der übergeordneten Ebene den Kredit für zu riskant, muss das Darlehen endgültig abgelehnt werden. Zu diesem Verfahren gibt es nur eine Ausnahme: Der Vorstand darf den Antrag auch ohne die Zustimmung der Sachbearbeitung genehmigen – trägt dann aber auch die Verantwortung für die Folgen. Manchmal stelle ich mir vor, wie es im Himmel gewesen ist, als Gott seinen Sohn auf diese Welt gesandt hat. Hätte es dort eine solche Regel gegeben, so hätte ein Heer von Engeln den Plan abgelehnt. Sie hätten auf die Risiken hingewiesen – auf die Ablehnung, die man dem Sohn Gottes auf der Erde entgegenbringen würde. Auf die Qualen, die Jesus am Kreuz zu erdulden hätte.
Aber mit seiner Kompetenz als Sohn Gottes sagt Jesus: Ich kenne die Risiken. Ich weiß, was mir begegnen wird. Aber ich will gehen und mich für sie opfern. Denn es ist die letzte, die einzige Chance für die Menschen. Wie unvorstellbar groß muss die Liebe des Herrn Jesus zu uns Menschen sein, wenn er trotz seines Wissens um die Folgen um unsertwillen diesem Weg zustimmt!?
Andreas Droese