Das Verbraucherinsolvenzrecht in Deutschland befasst sich mit Menschen, deren Schuldenberg so hoch ist, dass sie ihn aus eigener Kraft nicht abtragen können. Was dann? Zunächst muss man verstehen, dass man aus eigenem Vermögen die aufgehäuften Verbindlichkeiten nie tilgen kann. Dann muss man einen Insolvenzantrag stellen. Es folgt ein Kassensturz: Alle Gläubiger melden ihre Forderungen an und es wird das wenige registriert, was vielleicht noch da ist. Im besten Fall erfolgt zum Abschluss die Restschuldbefreiung. Jetzt ist man den alten Ballast los und kann neu starten. Gäbe es diese Chance nicht, hätte das Leben für Menschen, die in die Schuldenfalle getappt sind, keine Perspektive mehr. Allerdings setzt die Restschuldbefreiung einiges voraus: Der Insolvenzschuldner steht unter strenger Kontrolle. Es sind Jahre des Wohlverhaltens erforderlich. Auch dann ist die Restschuldbefreiung nicht sicher. Zudem gibt es sog. insolvenzfeste Forderungen, z.B. aus Straftaten.
Im Verhältnis Mensch-Gott ist manches ähnlich: Jeder von uns ist Gott gegenüber hoffnungslos überschuldet. Dies gilt es zu erkennen und festzustellen. Wir müssen verstehen, dass wir Gott gegenüber keine Lüge, keinen Diebstahl, keinen Betrug begleichen können. Dieses Dilemma müssen wir ihm und uns eingestehen. Wenn wir das tun, vergibt uns Gott jede noch so große Schuld und gibt uns eine neue ewige Perspektive. Allerdings gibt es – zum Glück – ein paar grundlegende Unterschiede: Es ist kein jahrelanges Wohlverhalten erforderlich, um bei Gott Schuldbefreiung zu erhalten. Wir können sie sofort haben. Und es gibt auch keine insolvenzfeste Schuld: Wenn wir unser Versagen eingestehen, schenkt er eine volle, endgültige Schuldenfreiheit. Markus Majonica