In den Ferien reisten wir als Familie für einige Tage nach Berlin. An einem Nachmittag besichtigten wir die ehemalige Ausreisehalle am Grenzübergang Friedrichstraße. Hier steht der sogenannte »Tränenpalast«. Diese Bezeichnung leitet sich davon ab, dass die meisten DDR-Bürger zwischen 1961 und 1989 keine Reisefreiheit nach West-Berlin hatten und ihre westlichen Besucher hier unter Tränen verabschieden mussten. Wer dagegen als DDR-Bürger in den Westen reisen durfte, musste hier anstehen, seine Papiere vorweisen und sich einer strengen Kontrolle unterziehen. Ausschlaggebend für die Ausreise war also entweder das westdeutsche Bürgerrecht oder die nur selten erteilte Reiseerlaubnis für DDR-Bewohner.
Auch zur Zeit des Römischen Reiches war der Besitz des Römischen Bürgerrechtes ein Privileg. Betuchte Leute konnten es für viel Geld erwerben. Wer es besaß, hatte im ganzen weiten Römischen Weltreich viele Rechte, auf die andere verzichten mussten
Unser Tagesvers spricht nun von einem himmlischen Bürgerrecht. Wer das besitzt, hat sogar jetzt schon eine Wohnung in Gottes Vaterhaus. Das müsste doch eigentlich noch viel mehr kosten als das römische Bürgerrecht. Und das tut es auch. Es ist sogar so teuer, dass es niemand bezahlen kann; aber dafür ist Jesus, Gottes eigener Sohn, auf die Erde gekommen und hat durch sein Sterben und Auferstehen für alle Glaubenden den unsagbar hohen Kaufpreis bezahlt.
Darum braucht niemand, der an Jesus Christus glaubt, Sorgen und Zweifel haben, ob sein Bürgerrecht auch gilt, wenn er von dieser Erde abtritt und vor dem heiligen Gott erscheint. Stattdessen darf er sich dort sogar auf einen großartigen Empfang freuen. Stefan Taube