Immer häufiger verklagen Kunden ihre Banken, wenn eine Wertpapieranlage zu Verlusten führt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob der Anlageberater die Kunden in ausreichendem Umfang über die Risiken informiert hat. Da solche Verluste oft erst lange Zeit nach dem Beratungsgespräch auftreten, ist es schwierig, die genauen Inhalte im Nachhinein zu rekonstruieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor einiger Zeit ein Gesetz verabschiedet, das den Banken vorschreibt, bestimmte Gesprächsinhalte schriftlich zu dokumentieren. Dieses Beratungsprotokoll muss die Bank dem Kunden vor dem Geschäftsabschluss zur Verfügung stellen. Zum Schutz beider Seiten ist damit auch später noch nachvollziehbar, ob der Kunde rechtzeitig alle notwendigen Informationen gekannt hat.
Auch Gott ist es wichtig, deutlich zu uns Menschen zu reden. Wir sollen alle Informationen zur Verfügung haben. Dabei geht es Gott nicht um seinen eigenen Schutz. Er muss keine Anklage fürchten, denn er sucht keinen eigennützigen Profit und will uns Menschen nichts verkaufen. Sein Ziel ist es, uns Menschen vor dem größtmöglichen Verlust zu bewahren – nämlich davor, am ewigen Leben vorbeizugehen. Darum hat er immer wieder zu uns Menschen gesprochen und sein Reden in der Bibel für uns dokumentiert. Dort können wir es schwarz auf weiß nachlesen: Ungehorsam gegenüber Gottes guten Geboten führt zu ewiger Verlorenheit. Ohne Gott zu leben, ist daher die folgenreichste Fehlinvestition überhaupt. Doch Gott, der uns liebt, hat uns einen Ausweg geschaffen: Er hat seinen Sohn Jesus Christus gesandt, um uns zu retten. Bei ihm sucht man nicht vergeblich, sondern findet Vergebung und ewiges Leben.
Andreas Droese