Leider kommt es in Deutschland, trotz des im Grundgesetz verankerten »Schutzes des ungeborenen Lebens«, offiziell zu weit über 100 000 Schwangerschaftsabbrüchen jährlich, je nach Statistik. Abtreibungen zählen zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen, zudem sind sie zu 97 % rechtswidrig (Focus-online vom 4. Februar 2017).
Es ist ein Armutszeugnis für ein so reiches Land wie Deutschland, dass jährlich so viele Ungeborene das Licht der Welt niemals erblicken dürfen! Und das, obwohl aufgrund sinkender Geburtenraten der demografische Wandel zu einer überalterten Gesellschaft mit vielen Folgeproblemen führt. Man redet uns ein, Abtreibung sei harmlos und die gesetzlichen Regelungen dazu seinen veraltet, es wäre selbstverständliches Recht einer modernen Frau, über das Leben ihres ungeborenen Kindes entscheiden zu dürfen. Doch kann man es verantworten, das erste Menschenrecht, nämlich das Recht auf Leben, mit dem Recht auf Selbstbestimmung auszuhebeln?
Es ist eine Lüge, dass wir die Freiheit hätten, über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft einfach so zu entscheiden. Schließlich geht es hier um Leben und Tod! Das schutz- und wehrlose Kind, das leider (noch) kein Bürgerrecht hat, wird der Willkür von Stärkeren ausgesetzt. Genauso wichtig, wie für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten, ist es allerdings auch, ungewollt Schwangere nicht alleinzulassen und ihnen zu helfen.
Staunen wir doch wieder neu darüber, was für ein Wunder sich jedes Mal vollzieht, wenn ein neuer Mensch entsteht! Der Tagesvers sagt, dass Gott selbst hier am Werk ist. Nennen wir das Kind beim Namen: Es ist kein wertloser »Zellklumpen«, sondern ein geliebtes Geschöpf Gottes.
Daniela Bernhard