Was ist das denn für ein Land, das ein derartiges Gesetz erlässt? Wer denkt sich wohl so etwas aus: keine Einberufung zum Militär im ersten Jahr der Ehe und keine weiteren Verpflichtungen, außer den zum täglichen Leben notwendigen? Zeit für Zweisamkeit und unbeschwertes Miteinander. Stellen Sie sich vor, das stünde in unserem Grundgesetz oder wäre Bestandteil von Arbeitsverträgen – eine staatlich verordnete Zeit füreinander, Zeit, die kein Arbeitgeber aushebeln kann. Hier hat doch tatsächlich jemand erkannt, was nötig ist, um frisch Vermählte glücklich zu machen: durch Zeit. Aber nicht irgendwelche Zeit. Nicht Zeit, die mit Karriere, Hobby, und Egotrips ausgefüllt wird, sondern Zeit als Freiraum, um etwas Schönes miteinander zu erleben, einander zu erfahren, und alles mit dem Ziel, den anderen glücklich zu machen. Sie winken ab, so etwas gibt es nirgends auf der Welt! Das kann sich keine Wirtschaft leisten!
Oh, doch – Gott gab dieses Gebot vor langer Zeit seinem Volk als Gesetz. Damals beschenkte man sich nicht vor, sondern nach der Eheschließung mit dem ersten Sex. Das erste Jahr war ein geschütztes Jahr der Zweisamkeit. Wenn dann vielleicht nach 9 Monaten das erste Kind kam, hatte der Mann selbst im Kriegsfall immer noch 3 Monate Elternzeit.
Wie kommt man denn auf so eine Idee? Doch nur, wenn man das Glück verliebter Menschen im Sinn hat! Dann baut man es sogar in das »Grundgesetz« ein! Vor allem dann, wenn man verstanden hat, wie Glück wirklich entstehen kann. – Gott ist der Erfinder des Glücks! Er weiß, was uns Menschen glücklich macht, welches Rezeptes und welcher Zutaten es bedarf, um glücklich zu sein. Das wird an dieser Anweisung im Gesetz Israels exemplarisch deutlich. Marcus Nicko