Im Wirtschaftsteil der Zeitungen finden sich immer wieder Berichte über Unternehmen, die in Schieflage geraten sind. Natürlich wird jeder Firmenchef Durststrecken kennen. Problematisch wird es aber dann, wenn die Krise sich so zuspitzt, dass man vor der Pleite steht. Denn wenn das Firmenvermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt oder fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss man reagieren: Es ist an der Zeit, einen Insolvenzantrag zu stellen und die eigene Notlage damit bekannt zu machen. Tut man das nicht, verschleppt man vielmehr die Anzeige der eigenen Insolvenz, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Zum einen macht man sich strafbar. Zum anderen gerät man in die Gefahr, für die nun noch eingegangenen Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich zu haften. Schließlich sollen durch die Antragspflicht aber besonders die redlichen Geschäftspartner davor geschützt werden, mit jemandem Verträge zu schließen, der seine Verbindlichkeiten gar nicht mehr wird zahlen können. Denn die verspätet angezeigte Insolvenz des einen kann zu vielen weiteren Insolvenzen führen, wenn weitere, gerade kleine Firmen ihr Geld nicht mehr bekommen.
Der Gedanke der Insolvenzverschleppung kommt auch in der Bibel vor: Denn Gott gegenüber sind wir alle wie Schuldner, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Wir können das lange Zeit ignorieren, wie ein Firmenchef seine Überschuldung. Aber dadurch wird die eigene Lage objektiv nicht besser. Zudem wäre jedes falsche Zögern total tragisch. Denn anders als weltliche Gläubiger, die kaum auf ihre Ansprüche verzichten, will Gott uns, wenn wir ehrlich vor ihm unser Versagen offenbaren, jede Schuld erlassen. Markus Majonica