Jedes Jahr sterben Tausende von Menschen durch Naturkatastrophen, Unfälle, Krankheiten etc. Das ist wirklich erschreckend; aber dagegen sind wir machtlos, denn solche Katastrophen kann niemand verhindern. Doch erschreckender ist, dass in Deutschland jedes Jahr mehr als 100 000 ungeborene Kinder durch eine Katastrophe sterben müssen, die wir Menschen durchaus verhindern könnten. Man spricht hier allerdings beschönigend von einem Schwangerschaftsabbruch. Doch bei einer Abtreibung wird nicht einfach eine Schwangerschaft abgebrochen, sondern gezielt menschliches Leben getötet. Man spricht diesen ungeborenen Kindern einfach das Recht auf Leben ab.
Früher standen die strafrechtlichen Regelungen für Abtreibungen im deutschen Recht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geltenden Strafrecht und den Kenntnissen in der Embryologie, und somit unterlag Abtreibung keinen strengen Sanktionen, weil das Ungeborene nicht als menschliches Leben angesehen wurde. Doch sowohl die naturwissenschaftlichen Fakten in Bezug auf den Beginn menschlichen Lebens als auch die Entwicklung des Kindes im Mutterleib zeigen, dass das ungeborene Kind von Anfang an ein Mensch ist. Der Fötus entwickelt sich alsMensch und nicht zumMenschen. Nachdem dies klar war, begann man, Abtreibung mit einem anderen Recht zu legitimieren, mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das Grundrecht auf Leben jedoch bildet die Basis für alle weiteren Menschenrechte und ist deshalb höher einzustufen als jedes weitere Recht. Daher ist die derzeitige Rechtslage mit der Bewahrung der Menschenwürde unvereinbar.
Wir zerstören Leben, das Gott gegeben hat. Dabei sagt Gott in seinem Wort, der Bibel: Du sollst nicht töten! Daniel Zach