Jeder, der »online unterwegs« ist, gibt persönliche Daten preis, die E-Mail-Provider, Online-Händler oder soziale Netzwerke speichern. Die Speicherung von Rechnungs- und Lieferadresse ist notwendig, evtl. auch die Datenspeicherung zu dem Zweck, dass der Benutzer anderen etwas mitteilen und schnell und einfach in der virtuellen Welt gefunden werden möchte.
Die Überlassung persönlicher Daten ist also eine nützliche Sache, solange niemand damit Missbrauch betreibt. Wenn jedoch Daten für Werbezwecke verkauft und vertrauliche Nutzerdaten von Dritten gestohlen werden oder wenn Nutzer durch soziale Netzwerke oder Hacker gezielt manipuliert bzw. falsch informiert werden, dann ist dies folgenschwer. So etwas kann sogar Regierungs- oder Präsidentschaftswahlen beeinflussen.
Unser heutiger Tagesvers spricht auch von der Speicherung persönlicher Daten. Gott, unser Schöpfer, kennt jedes seiner Geschöpfe mit Namen, schreibt all unsere guten und bösen Taten in Büchern auf und bewahrt diese für das Gericht auf, dass er seinem Sohn Jesus Christus übergeben hat.
Die Aufforderung, dafür zu sorgen, dass unser Name im Himmel angeschrieben ist, finden wir mehrfach in der Bibel, die vom »Buch des Lebens« spricht. In diesem Buch stehen die Namen all derer, die sich vor Gott schuldig bekannt haben und wissen, dass Jesus Christus durch seinen Tod am Kreuz ihre Schuld gesühnt hat. Wer in diesem Buch steht, darf wissen, dass alle belastenden Daten in den Büchern für das Jüngste Gericht unwiderruflich gelöscht wurden. Jesus Christus ist unbestechlich und gerecht. Weder Satan, der schlimme Verführer der Menschen, noch irgendein Hacker kann Daten im Buch des Lebens manipulieren oder löschen. Hartmut Ulrich