Um Geschäftsfreunde auf legale Weise in meinem Beruf unterstützen zu können, meldete ich bei meinem Arbeitgeber und beim Finanzamt eine Nebentätigkeit an. Für die Tätigkeit musste das Büro etwas aufgerüstet werden. Nach den ersten Aufträgen durfte ich dann Rechnungen schreiben und das Honorar wurde sogar bezahlt. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftssteuer. Bei der Steuererklärung gab ich durch das Einrichten des Büros negative Einkünfte aus dieser selbstständigen Tätigkeit an. Das Finanzamt erklärt daraufhin meinen Steuerbescheid für vorläufig. Begründung: Die Gewinnerzielungsabsicht kann nicht abschließend beurteilt werden.
Klar, jedes Unternehmen, wie klein es auch sei, kann nur überleben, wenn es Gewinn erwirtschaftet. Gewinn ist das Ziel jeder unternehmerischen Tätigkeit. Alles andere ist Liebhaberei, eine Sache, bei der man nur drauflegt!
Auch unser Leben ist ein Unternehmen. Und wie wir damit wirtschaften, ist zunächst einmal unsere Sache. Bleibt nach der Abrechnungsperiode unter dem Strich etwas übrig, bleibt ein Gewinn? Oder war alle Mühe umsonst? Gott wird am Ende unseres Lebens eine »Steuererklärung« von uns fordern, die nach seinen Regeln erstellt wird. Sein Wort, die Bibel, gilt als Norm. Dort können wir lesen, wie wir Gewinn erwirtschaften können. Wenn wir uns nicht Jesus Christus zuwenden, werden wir alles in unserem Leben als Verlust abschreiben müssen. Dann bleibt nur ein dickes Minus unter dem Strich. Ins Plus kommen wir bei Gott nur durch eine Beziehung zu ihm. Jesus Christus ist der größtmögliche Gewinn fürs Leben, mit ihm gewinnen wir alles: das Leben selbst!
Gerhard Kimmich