Wie gut ist es, dass man bestraft wird, wenn man vor Gericht unter Eid Falschaussagen macht! Das hält doch manchen davon ab, die Gelegenheit zu nutzen, dem gehassten Mitmenschen so richtig »eins reinzuwürgen«. Schon im Alten Testament standen auf Meineid hohe Strafen.
Leider ist in den Gerüchteküchen meistens kein Mensch dabei, der dem bösen Treiben Einhalt gebietet, wenn das vermeintliche Versagen eines Nachbarn »durch den Kakau gezogen« wird. Denn leider liegt es in unserer Natur, das Schlechte eher zu glauben als das Gute. Mit den bösen Gerüchten geht es ähnlich, wie Wilhelm Busch es von der Dummheit anderer sagte: »Dass einer klüger ist als wir, das macht uns selten nur Pläsier; doch die Gewissheit, dass er dümmer, erfreut fast immer.« Wie schön finden es doch viele, wenn sie von einem Menschen hören, er hätte etwas getan, über das man mit Entrüstung in Blick und Stimme so richtig herziehen kann!
Ja, aber wie sehr können wir dadurch einem Menschen oder seiner ganzen Familie schrecklichen Schaden zufügen, sodass deren guter Ruf für lange Zeit oder gar für immer zerstört ist. Rufmord nennt man das. Davor soll uns dieses Gebot bewahren; denn Gott hat sich immer wieder zum Anwalt der so Geschädigten gemacht. Er wird am Ende alles richtigstellen; aber wie sehen dabei die Schwätzer aus?
Was ist nun das sicherste Mittel gegen dieses schädliche Verhalten? Man müsste Gott um Liebe zu dem Betreffenden bitten; denn die Liebe tut dem Nächsten niemals etwas Böses. Darum wird es in der Runde der Verleumder sofort still, wenn die Mutter des Betreffenden hereinkommt. In ihrer Gegenwart - das spüren alle - ist es völlig unangebracht, das böse Gerede fortzusetzen.
Hermann Grabe