Friedrich II. (1712-1786), König von Preußen, wurde in seinen späteren Lebensjahren auch der »Alte Fritz« genannt. Es gibt viele überlieferte Anekdoten aus dem Leben dieses Mannes, der für seine Gerechtigkeitsliebe bekannt war.
Einmal soll er ein Gefängnis besucht haben. Fast alle Insassen beteuerten ihm, sie seien unschuldig. Jeder hatte seine eigene Ausrede oder Rechtfertigung. Nur einer bekannte sich schuldig. Er bezeichnete sich selbst als den größten Schuft im Lande und erzählte in allen Details, wie er auf die schiefe Bahn und in die Kriminalität gerutscht war und wie sehr er alles bereute. Daraufhin soll der Preußenkönig zu dem reuigen Insassen gesagt haben: »Du bist der einzige Lump hier unter lauter anständigen Leuten. Mach dass du hier wegkommst, bevor du noch die anderen alle verdirbst.« So bekam dieser Mann die Freiheit geschenkt, weil er sich als schuldig bekannte und sein bisheriges Leben bereute. Diesem Mann wurden einige Jahre Knast erlassen.
Die Aussage unseres heutigen Tagesverses zeigt, dass man auch bei Gott durch Bekenntnis der Schuld auf Begnadigung und Straferlass hoffen kann. Hier beurteilt jedoch nicht ein menschlicher Richter, sondern unser Schöpfer uns Menschen. Er kommt zu dem Schluss: »Da ist keiner, der Gutes tut, auch nicht einer« (Römer 3,10). Straftäter werden hierzulande zu begrenzten Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt. Gottes Urteil dagegen lautet für jeden Menschen: »Schuldig und ewige Strafe.« Doch kann man durch Jesus Christus begnadigt werden, der sich aus Liebe zu uns Menschen ans Kreuz nageln ließ und die Strafe all derer auf sich nahm, die vor Gott ihre Schuld einsehen und ihre Taten bereuen. Denen sagt Gott unverdienterweise ewiges Leben im Himmel zu.
Hartmut Ulrich