Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es ein Gesetz, das ein Rechtsanwalt einmal als »Vorschrift der drei Verrückten« bezeichnet hat: § 267 BGB. Darin ist der merkwürdige Fall geregelt, dass eine Person, obwohl sie selbst nicht dazu verpflichtet ist, die Schulden eines anderen gegenüber dem Gläubiger tilgen will. Dass jemand überhaupt auf diese Idee kommt, fand dieser Rechtsanwalt schon so kurios, dass er diesen Menschenfreund »den ersten Verrückten« nannte. Aber es kommt noch besser. Die Vorschrift handelt auch von einem Gläubiger, der sich weigert, das Gezahlte vom Dritten anzunehmen: der zweite Verrückte. Er müsste doch froh sein, wenn ihm überhaupt jemand den fälligen Betrag zahlt.
Doch der Verrückteste von allen ist der Dritte, von dem der Paragraf redet: der eigentliche Schuldner. Dieser kann nämlich der Zahlung des Dritten widersprechen. Aber wer würde sich dagegen zur Wehr setzen, endlich schuldenfrei zu sein, wenn ein anderer für ihn bezahlen will?
Würden Sie so handeln? Wenn es um materielle Dinge geht, ist dieses Verhalten ziemlich unverständlich. Allerdings verhalten sich die meisten Menschen genauso wie der dritte »Verrückte«, wenn es um moralische Schuld geht. Da will man sich lieber selbst bei dem erfolglosen Versuch abmühen, die eigene Lebensschuld irgendwie bei Gott abzuarbeiten. Dabei nennt die Bibel einen, der diese Schuld für jeden Menschen, also jeden Schuldner, tatsächlich bereits bezahlt hat: Jesus Christus. Durch seinen Tod am Kreuz hat er auch Ihre Schulden bei Gott längst getilgt. Und Gott weigert sich nicht, diese Leistung eines anderen anzunehmen. Welchen Grund könnte es geben, dieses Geschenk nicht dankbar anzunehmen? Markus Majonica