Mit dem Einsatz eines Doppelgängers wollte ein Angeklagter vor dem Landgericht Hamburg im Oktober 2012 die Behauptung unterstreichen, dass er unschuldig sei. Verantworten musste er sich wegen Fahrens ohne Führerschein. Zwei Polizisten bezeugten, ihn am Steuer eines Mercedes erkannt zu haben. Vor Gericht erschien am Verhandlungstag zunächst ein Doppelgänger, der die für den Angeklagten typische Kleidung trug. Nachdem dieser bereits nach wenigen Minuten den Saal verlassen hatte, tauchte der echte Angeklagte mit einem ganz anderen Erscheinungsbild auf. Er glaubte, dem Gericht mit diesem Vorgehen zeigen zu können, wie leicht eine Verwechslung vorkommen kann. Die Richterin ließ sich auf diese Argumentation jedoch nicht ein.
Die Bibel sagt uns, dass jeder Mensch sich einmal vor Gott für sein Leben verantworten muss. Mit welcher Strategie können wir vor diesem Gericht bestehen? Die Nummer mit dem Doppelgänger hat nicht einmal im Hamburger Landgericht gezogen, wie viel weniger bei dem allwissenden Gott! Wir brauchen also keinen Doppelgänger, sondern viel mehr einen Stellvertreter, der für uns eintritt. Genau das ist Jesus Christus für uns geworden. Er hat an unserer Stelle »den Fluch des Gesetzes« auf sich genommen, wie es in dem heutigen Tagesvers heißt. Mit anderen Worten: Jesus hat stellvertretend die Strafe für unsere Schuld getragen. Die Forderung des Gesetzes wurde erfüllt, als er mit seinem Tod für uns bezahlt hat. Seitdem können wir freigesprochen werden. Die Voraussetzung ist, dass wir unsere Schuld ehrlich bekennen und Jesus Christus um Vergebung bitten. Wer an ihn glaubt, muss keine Angst mehr vor dem göttlichen Gericht haben.
Andreas Droese