In Deutschland wird vom Bundeskanzler zu Beginn seiner Amtszeit vor dem Bundestag eine Regierungserklärung abgegeben. Sie hat eine bedeutende verfassungspolitische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung. Sie ist üblicherweise eine Erläuterung politischer Handlungen, Pläne und Absichten und oftmals ein erstes Indiz, ob die Regierung beabsichtigt, ihre Wahlversprechen auch in die Tat umzusetzen.
Die so genannte »Bergpredigt« von Jesus Christus zu Beginn seiner öffentlichen Tätigkeit könnte man durchaus als Regierungserklärung der von Jesus verkündeten Gottesherrschaft bezeichnen. Er hielt sie vor seiner »Mannschaft«, den Jüngern, die er für sich in den Dienst genommen hatte, und einer großen Menge einfachen Volkes, die sich an dem Ort versammelt hatte. Seine Rede enthält ein anspruchsvolles ethisches Programm unter dem Vorzeichen der Gottesherrschaft, dessen Zielpunkt vielleicht folgende Aussage ist: »Trachtet aber zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit!« (Matthäus 6,33). Bemerkenswert ist aber auch der erste Satz der Rede Jesu, den der heutige Tagesvers wiedergibt. Mit ihm zeigt Jesus, wer an Gottes Herrschaft teilhaben kann. Es sind Menschen, die sich vor Gott als gering und arm erkannt haben und als solche deshalb seiner Gnade und Barmherzigkeit bedürfen. Im weiteren Verlauf spricht er von Menschen, die ihr Leid nicht zum Anlass der Rebellion gegen Gott nehmen, sondern trotz erfahrenen Unrechts Sanftmut bewahren und barmherzig bleiben, die zutiefst nach Gerechtigkeit verlangen, die sie aber nicht mit Gewalt herbeiführen wollen, sondern dies dem allmächtigen Gott überlassen, und stattdessen Friedensstifter sind.
Joachim Pletsch