Das Gericht hatte eine Güteverhandlung anberaumt. Der Kläger hatte beantragt: Das Gericht möge die Rentenversicherung verpflichten, die Kosten der stationären Behandlung in der Fachklinik des Blauen Kreuzes zu übernehmen. Die Versicherung aber wollte die Kosten nicht tragen. Sie argumentierte: »Die Rentenversicherung hat eigene Kliniken, in denen die Behandlung durchgeführt werden kann.« Als Vertreter des Klägers gab ich zu bedenken, dass die Klinik des Blauen Kreuzes ein anderes Behandlungskonzept hat, und zwar ein christliches. »Als Geschöpf Gottes bin ich für mein Handeln Gott und den Menschen gegenüber verantwortlich. Wenn ich durch mein Suchtverhalten andere Menschen verletze und schuldig geworden bin, kann die Schuld vergeben werden. Ein Neuanfang in der Beziehung zu Gott und meinen Mitmenschen ist möglich und nötig. Therapeuten und Ärzte sprechen mit den Patienten konkret über deren Situation, und sie sind bereit, mit ihm zu beten, wenn er es wünscht.«
Als ich die Gedanken ausgesprochen hatte, platzte dem Vertreter der beklagten Versicherung der Kragen, und mit lauter Stimme erklärte er: »Glaube und Beten gehören in die Kirche, nicht aber in eine Fachklinik!« - »Ja, Glaube und Beten kann etwas mit Kirche zu tun haben«, gab ich zurück, »aber ein Glaube, der auf diesen Ort beschränkt bleibt, ist nicht alltagstauglich. Er muss alle Bereiche unseres Lebens erfassen, erst dann ist er wertvoll und lebensverändernd.«
Der Patient konnte aus der christlichen Klinik geheilt entlassen werden. Der Glaube an Gott und Jesus Christus und das Beten finden bei ihm seit dieser Zeit in der Gemeinde (Kirche), aber auch im Alltag statt. Detlef Kranzmann