Im März 2002 ging ein Fall durch die Medien, der Aufsehen erregte. Die Engländerin Diane Pretty, im Spätstadium einer unheilbaren Krankheit, an deren Ende der Erstickungstod steht, hatte zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt und das Recht gefordert, sich von ihrem Mann töten zu lassen. Damit wollte sie verhindern, dass ihr Mann für seine aktive Sterbehilfe belangt wird. In England droht ihm dafür eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren. Der europäische Gerichtshof entschied: Aus dem Recht auf Leben könne nicht das Recht abgeleitet werden, das eigene Leben jederzeit zu beenden. Nur wenig später starb Diane Pretty an ihrer Krankheit.
Man kann sicherlich viele gute Argumente für eine Sterbehilfe ins Feld führen. Ist es für Menschen nicht eine Erlösung, nach oft jahrelangen unerträglichen Schmerzen und Leiden, endlich Schluss machen zu können? Wenn es nur noch darum geht, einem Todgeweihten die Zeit der Qual zu verkürzen, darf man dann dem Menschen einen schnellen, »gnädigen« Tod verweigern? Das alles klingt richtig und überzeugend. Aber: Ist der Tod wirklich eine Erlösung? Das Ende allen Leidens?
Die Bibel macht uns deutlich, dass dies nur für den gilt, der im Glauben an Jesus Christus stirbt. Solchen Menschen verheißt Gott, dass er ihnen nach dem Tod ewiges Leben schenkt und jede Träne abwischt. Aber für den Menschen, der Gott ablehnt, bedeutet der Tod den Eingang in ewige Dunkelheit, Einsamkeit und Verlassenheit. Kann man es da verantworten, einem Menschen, der dem Tod nahe ist, die Zeit zu verkürzen, die ihm bleibt, um Gott zu finden, damit er dann wirklich hoffnungsvoll sterben kann? Markus Majonica