In den meisten Betrieben gibt es einen Menschen, der den Chef in seiner Abwesenheit vertreten kann. Der stellvertretende Chef hat Prokura, d. h., dass er bevollmächtigt ist, weitreichende Entscheidungen zu treffen. In den Schulen gibt es einen stellvertretenden Direktor, der in Abwesenheit des Direktors die Schule leitet. Auch hier liegen besondere Befugnisse, Rechte aber auch Pflichten vor, verantwortliche Entscheidungen zu treffen – natürlich im Sinne des Chefs. Damit ein Betrieb handlungsfähig bleibt, müssen auch in Abwesenheit des Hauptverantwortlichen verbindliche Entscheidungen getroffen werden können. Hierfür ist nun der Stellvertreter zuständig.
Ganz und gar umgekehrt ist die Art der Stellvertretung, von der unser heutiger Bibelvers spricht. Sie geschah durch Jesus Christus, als er sich dem Gericht Gottes über die Sünde auslieferte und den Tod am Kreuz erduldete. Hier vertrat nicht der Untergebene den Höhergestellten und es ging auch nicht um Entscheidungen der Mächtigen über die Köpfe von anderen Hinweg. Hier trat der Sohn Gottes selbst an die Stelle derer, die auf Grund ihrer Sünde hilflos dem Tode ausgeliefert sind. Damit wir Menschen frei ausgehen können, nahm Jesus Christus die Strafe, die wir verdient hätten, auf sich. Am Kreuz erfuhr er den Zorn Gottes, der eigentlich uns gegolten hatte.
Stellen wir uns vor, der Chef einer Weltfirma übernehme die Urlaubsvertretung eines einfachen Arbeiters am Fließband. Damit wäre erst ein Bruchteil erfasst von dem, was es für den Sohn Gottes bedeutete, für uns unsere Sündenschuld zu tragen und dafür die Strafe zu erdulden. Thomas Wink