Die rechtliche Regelung von Angelegenheiten ist bei uns in Deutschland durch den sogenannten »Instanzenzug« gewährleistet. Je nach Sache und Recht kann man Berufung gegen ein Urteil einlegen und für einen neuen Urteilsspruch eine höhere Instanz in Anspruch nehmen. Am Ende dieser Kette steht das »Höchstgericht« als oberste oder letzte Instanz. Dessen Richterspruch gilt dann endgültig.
Die meisten Menschen werden wohl niemals in einem Gerichtsverfahren innerhalb eines staatlichen Rechtssystems verurteilt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie vollkommen unschuldig sind. Vieles ist verborgen geblieben. Dazu kommt, dass von Gott ein viel feinerer Maßstab der Beurteilung zugrunde gelegt wird. An seiner Instanz kommt niemand vorbei, wenn sich jeder Mensch nach seinem Tod vor ihm als dem ewigen Gott verantworten muss. Gott als Gesetzgeber und Richter ist die eigentlich »letzte Instanz«. Der hier gefällte Urteilsspruch zählt dann wirklich und ist in alle Ewigkeit gültig.
Die Bibel zeigt uns: Der unheilbar von der Sünde infizierte Mensch kann niemals Gottes Geboten wesensmäßig und umfassend entsprechen. Er ist daher hoffnungslos verloren und in logischer Konsequenz der Heiligkeit Gottes zum Gericht, zur unüberbrückbaren, ewigen Gottesferne verdammt. Doch Gottes unfassbare Liebe bietet Rettung an: Der Sohn Gottes, Jesus Christus, wurde Mensch, übernahm unsere Schuld – und damit auch das Urteil Gottes über die Sünde – und starb für uns am Kreuz. Man kann sich also vorzeitig auf die »letzte Instanz« berufen und die Stellvertretung des Gottessohnes in Anspruch nehmen. Wenn man sich aber sein ganzes Leben selbst rechtfertigt, wird einen zuletzt das Urteil mit voller Konsequenz treffen. Jürgen Polanz