Am 19. Mai 1957 wurde per Gesetz die Höchstgeschwindigkeit in deutschen Ortschaften auf 50 Stundenkilometer begrenzt. Vernünftige Autofahrer finden das vernünftig, Raser macht das rasend - aber beschweren hilft nichts!
Wir können Gesetze als Einschränkung unserer Freiheit ansehen. Wer hört schon gerne dieses »Du sollst nicht ...«? Doch wenn wir näher darüber nachdenken, müssen wir einsehen, dass Gesetze uns schützen wollen. Der besagte Erlass hat sich in den vergangenen 50 Jahren bewährt und garantiert viele Menschenleben bewahrt.
Auch Gott gibt uns Menschen Gebote. Eine Absicht dieser Gebote ist, dass Gott uns auf unsere Unzulänglichkeiten aufmerksam machen will. In Römer 6,20 steht: »Durch Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde.« Das Gesetz wirkt wie ein Strahler, der unsere Fehler ans Licht bringt.
Was tun, wenn man angesichts dieser Gebote erkennen musste, dass man vor Gott schuldig geworden ist? »Nun«, schlagen Sie vor, »man kann Fehler doch wieder gutmachen.« Ja? Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie haben sich einmal nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten. Dummerweise sind Sie in eine Radarfalle geraten und sollen jetzt eine Geldstrafe zahlen. Stattdessen versuchen Sie aber, den Vorfall wieder gutzumachen. Sie antworten auf den Bußgeldbescheid: »Sehr geehrter Herr Polizeipräsident, ich versichere Ihnen, dass ich die nächsten Male jeweils mit 30 Stundenkilometern an jener verhängnisvollen Stelle vorbeifahren werde!« Das wäre Wiedergutmachung. Wird man sich darauf einlassen? Wohl kaum.
Weil alle Menschen gesündigt haben, und ihnen Wiedergutmachung nicht möglich ist, brauchen wir Vergebung. Und die bietet Gott uns in seinem Sohn Jesus Christus an. Markus Wäsch