Straffällige verstehen dies in der Regel sehr gut. Ihnen ist klar, dass sie für ihre Straftat vom Richter die Haftstrafe angeordnet bekamen. Sie erleben aber auch, dass – auch wenn sie ihre Strafe abgesessen haben – ihre Schuld, die sie begangen haben und die sie in ihrem Gewissen spüren, keineswegs weg ist. Selbst, wenn nach Jahren der Bewährung ihr polizeiliches Führungszeugnis wieder sauber sein sollte, wenn der Vermerk »vorbestraft« aus ihren Akten gelöscht ist, ist das Schuldgefühl nicht weg. Strafe kann Schuld nicht wegnehmen. Der Richter kann zwar bestrafen, aber keine Schuld wegnehmen.
Viele Menschen kennen das quälende, schuldbeladene Gewissen, kennen die notvollen Nachtstunden, in denen sie nicht zur Ruhe kommen. »Am liebsten würde ich mich zudröhnen, morgens nicht mehr wach werden«, bekennt mir einer. Angst vor der Einsamkeit, vor den Wochenenden und Feiertagen, an denen keine Arbeit die kreisenden Gedanken verdrängt oder andere Aktivitäten sie von dem nagenden Gewissen ablenken. Wie kommt das? Ist das alles nur Einbildung oder das Ergebnis falscher Erziehung? Wir meinen nicht. Der Mensch hat es – ob er es wahr haben will oder nicht – in erster Linie mit Gott zu tun. Und Schuldgefühle zeigen, dass Gott noch mit einem solchen Menschen zu tun haben will.
Wer jedoch zum lebendigen Glauben an Jesus Christus findet, erlebt wirkliche Befreiung von der ihn belastenden Schuld. Das Herz und das Gewissen werden echt frei – auch wenn manchmal die Folgen der Sünden noch da sind. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die echte Vergebung der Schuld durch Jesus Christus erleben. Eberhard Platte