Mein Onkel hat ein Ehrenamt. Nach seiner Pensionierung wurde er in seinem Landkreis zum Schiedsmann berufen (nicht zu verwechseln mit einem Schiedsrichter). Bevor in seinem Bezirk zwei streitende Parteien vor Gericht ziehen können, müssen sie zuerst zu Onkel Karl-Heinz. Er führt dann ein ausgiebiges Schlichtungsgespräch. Über den Verlauf des Gesprächs stellt er dann eine sogenannte »Sühnebescheinigung« aus. War mein Onkel als Schlichter erfolgreich, erübrigte sich ein Gerichtsprozess. Jahrtausende vor dieser zivil-juristischen Einrichtung gab es etwas Vergleichbares im Nahen Osten!
Lesen Sie selbst in Hiob 9,32-33: »Gott ist nicht ein Mensch wie ich, dass ich ihm antworten, oder dass wir zusammen vor Gericht gehen könnten. Gäbe es doch zwischen uns einen Schiedsmann, dass er seine Hand auf uns beide legte.« Hiob hat es voll erfasst: Wenn Gott uns zur Verantwortung zieht, ziehen wir den »Kürzeren«.
O weh. Da bräuchte man einen guten Schiedsmann, einen erfahrenen Schlichter, einen geeigneten Vermittler. Genau! »Nur einer ist Mittler zwischen Gott und Menschen, der Mensch Christus Jesus« (1. Timotheus 2,5). Wer sich vertrauensvoll an Jesus wendet, wird von ihm, trotz aller berechtigten Anschuldigungen, in Schutz genommen. Denn er selbst war bereit, für alle unsere Sünden zu sühnen. Seine »Sühnebescheinigung« hat er laut am Kreuz hinausgerufen: »Es ist vollbracht!« An Jesus wurde unser sicheres Todesurteil vollstreckt. Glauben Sie das? Dann gilt dieser Satz für Sie: »Da wir nun gerechtfertigt worden sind aus Glauben, so haben wir Frieden mit Gott durch unseren Herrn Jesus Christus!« (Römer 5,1)
Andreas Fett