Wie oft habe ich deine Kinder versammeln wollen, wie eine Henne ihre Küken versammelt unter ihre Flügel, und ihr habt nicht gewollt!
Matthäus 23,37
Man könnte meinen, es wäre das Normalste der Welt, dass ein Vater liebend gerne Zeit mit seinen Kindern verbringen würde. Nicht so jedoch in einem vom Oberlandesgericht Frankfurt bei einem im November 2020 gefällten Urteil. Denn das OLG Frankfurt verpflichtete einen Vater - auch gegen seinen Willen - zum regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern. Weil der Vater sich von seiner Familie getrennt hatte, fanden nur noch sporadisch Kontakte zwischen ihm und seinen Kindern statt. Beruflich stand er unter hohem Druck, weshalb er, seiner Aussage nach, nicht in der Lage war, regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern zu haben. Das Gericht musste diesen Mann schließlich dazu verpflichten, Umgang mit seinen Kindern zu haben. Es betonte darüber hinaus die elterliche Pflicht und Verantwortung für ein gesundes Heranwachsen der Kinder und empfahl dem Mann gleichzeitig, seine Prioritäten zu überdenken.
Wie gut, dass Gott anders ist! Er ist ein Vater, der uns Menschen bedingungslos liebt und sich wünscht, Gemeinschaft mit uns zu haben. Wie eine Henne ihre Küken um sich scharen, sie beschützen und ihnen helfen möchte, so will es Gott auch tun. Gott gibt uns Schutz und Hilfe, sein Herz ist voller Liebe für uns Menschen. Gott muss man nicht zum Umgang mit seinen Geschöpfen verpflichten. Nein, er hat seine Liebe zu uns Menschen darin gezeigt, dass Jesus auf diese Welt gekommen und am Kreuz für uns gestorben ist, um den Weg zu Gott frei zu machen. Und Gott wünscht sich, dass wir zu ihm kommen.
Leider sind es wir Menschen, die dieses liebevolle Angebot Gottes ablehnen und uns dem Schutz und der Fürsorge Gottes entziehen. Jesus aber verspricht, dass jeder, der zu ihm, dem Mittler zwischen Gott und Mensch, kommt, nicht hinausstoßen wird.
Joel Wjst