Können Sie sich das vorstellen: Das Töten von Menschen ist je nach Tötungsmotiv Mord, wenn niedrige Beweggründe vorliegen, oder Tötung, z. B. im Straßenverkehr oder im Bereich Sterbehilfe. Und es gibt Gesetze, die bei diesen Delikten Strafen androhen, die dann auch verhängt werden – bis zur Höchststrafe: »lebenslänglich«. Die Tötung von Menschen, wenn sie noch im Mutterleib leben, wird verharmlosend »Schwangerschaftsabbruch« genannt und ist straffrei. Solch eine Tat ist aber kein Abbruch, auch keine Tötung, sondern es ist Mord: das Baby im Mutterleib hat keine Chance, sich zu wehren. Heimtückischer kann man gegen einen Menschen nicht handeln!
Als das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde, ob dieses Töten rechtens sei, erging heute vor 30 Jahren, am 25. Februar 1975, das Urteil: Die Fristenregelung für Schwangerschaftsabbruch ist verfassungswidrig! Die Konsequenz aus dem Urteil ist aber nicht etwa Strafe, sondern Straffreiheit. Der Mensch darf nicht töten, wird aber nicht bestraft, wenn er es tut. Damit wird das Unrechtsbewusstsein dermaßen geschwächt, dass jährlich allein in Deutschland nach offiziellen Berechnungen mehr als hundertfünfzigtausend Abtreibungen vorgenommen werden! Welch ein »trauriges« Jubiläum »feiern« wir heute!
Wir sind ein aussterbendes Volk, der Staat lässt zu, dass sein eigener Nachwuchs getötet wird. Wann beginnt der Mensch, ein Mensch zu werden? Gott jedenfalls sieht das Ungeborene vom ersten Tag an als Menschen, den er nach seinem Bild gemacht und berufen hat, ihn zu erkennen und ihm zu dienen. Welch ein Adel liegt doch auf jedem Menschenkind! Eberhard Liebald