Sonntag, 25. Juli 2004

Leitvers

Gott sei mir dem Sünder gnädig!
Lukas 18,13

Bibel

Das Gnadengesuch

Es war im 19. Jahrhundert. Reichsgraf Prinz Karl von Salm-Horstmar besuchte des öfteren die Strafanstalten und Zuchthäuser seines Landes, weil ihm die Straffälligen am Herzen lagen. Aber unter all den Inhaftierten fand er keinen, bei dem er hätte erkennen können, dass er aus seiner Straftat und dem Gerichtsurteil gelernt hätte. Alle rechtfertigten sich und stellten ihr Urteil in Frage. Nur einer bekannte ihm, dass er zu Recht einsitze, weil er viele Straftaten begangen habe. Der Prinz setzte sich daraufhin bei König Wilhelm von Preußen dafür ein, dass dieser Mann begnadigt würde. Diesem Gnadengesuch wurde erst stattgegeben, nachdem der Reichsgraf sich persönlich mit seinem Ehrenwort für den Gefangenen verbürgt hatte.
Das ist bis heute so: Nur wer sein Urteil anerkennt, kann auf Antrag begnadigt werden. Und: Begnadigung setzt ein rechtskräftiges Urteil voraus.
Gott handelt mit uns Menschen nicht anders. Sein Urteil über jeden von uns lautet: Schuldig vor Gott. Und im Grunde weiß jeder, dass er den Geboten Gottes nicht entspricht. Und doch versuchen alle, sich zu rechtfertigen, die Schuld auf andere zu schieben, mildernde Umstände geltend zu machen oder die Schuld zu bagatellisieren. Viele versuchen durch gute Taten nach dem Waagschalenprinzip ihre schlechten aufzuwiegen. Doch jeder weiß, dass man keine Sünde ungeschehen machen kann. Wir brauchen Begnadigung durch Gott! Und Gott kann sie uns gewähren, weil sein Sohn Jesus Christus sich für uns verbürgt hat, er nahm unsere Schuld auf sich und hat für sie gesühnt. Ob wir bereit sind, die Begnadigung Gottes anzunehmen? Eberhard Platte
Frage
Sind Sie bereit, das Urteil Gottes über Ihr Leben zu akzeptieren?
Tipp
Bei Gott gilt nur die Fürsprache seines Sohnes.
Bibellese
1. Timotheus 2,1-7

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