Einer meiner Söhne ist Lehrer. Er hat den Unterricht in seiner Klas-
se nach den Richtlinien des Kultuministeriums zu erteilen. Er muss seine Schüler mit dem vorgegebenen Lehrstoff vertraut machen. Denn: eines Tages werden sie geprüft, und das nicht von ihrem eigenen Lehrer, sondern von der Kommission, die den Lehrplan aufgestellt hat. Da soll sich dann zeigen, ob das Richtige gelernt wurde. Nur dann kann eine Prüfung bestanden werden, wenn man das weiß, was man wissen muss.
Ein anderer meiner Söhne wollte Richter werden. Er hatte Jura studiert und sein Examen mit einer Note abgeschlossen, die ihm diesen Berufsweg ermöglichte. Doch dann entschied er sich anders, denn es wurde ihm bewusst, dass er als Richter nicht nach seinem vom Wort Gottes geprägten Gerechtigkeitsempfinden entscheiden durfte, sondern nach den Gesetzen des Staates, die in vielen Dingen keine christlichen, sondern oftmals Gesetze der politischen Zweckmäßigkeit sind und dem Wunsch und Mehrheitswillen des Volkes entsprechen.
Das gilt auch auf anderen Gebieten: Kann ein Standesbeamter ein homosexuelles Paar trauen? Kann ein Pfarrer es segnen? Dürfen wir in der Gemeinde ein Auge zudrücken, wenn ein unverheiratetes Paar zusammenlebt? Der Steuerberater muss entscheiden, ob er steuerpflichtige Einkünfte seiner Mandanten in der Steuerklärung weglässt, um so seinen Kunden behalten zu können.
Wohl den Eltern, dem Erzieher, der dem Kind biblische Maßstäbe auf seinen Lebensweg mitgeben kann und es befähigt, richtig zu entscheiden und weise zu handeln – weise zu sein in den Augen Gottes! Eberhard Liebald