Wir waren gerade in ein Reihenhaus zur Miete gezogen, als die Heizung Probleme machte. Weil unsere Vermieter nicht erreichbar waren, suchten wir im Internet die nächste Heizungsfirma und riefen dort an. Doch wir erhielten eine prompte Absage: »Welche Adresse sagten Sie? Nein, da fahren wir nicht mehr hin! Da sind noch mehrere Rechnungen offen!« Es stellte sich heraus, dass unsere Vermieter vorangegangene Aufträge der Heizungsfirma nicht bezahlt hatten, und nun weigerte diese sich, noch mal ins Haus zu kommen – verständlicherweise.
Wenn die Heizung Probleme macht, rufen wir die entsprechende Firma an. Bei vielen anderen Problemen im Leben wenden sich Menschen instinktiv an Gott. Eigentlich eine gute Entscheidung – aber was, wenn Gott nicht hört? Wenn er sagt, dass da noch Rechnungen offen sind? Gott ist nicht verpflichtet, uns zu helfen. Wir stehen in seiner Schuld, und es ist sein gutes Recht, uns auf unseren Problemen sitzen zu lassen. Zumal wir nicht in der Lage sind, die offene Rechnung zu begleichen, die zwischen uns und ihm steht.
Die Heizungsfirma hatte kein Problem damit, uns frieren zu lassen. Zum Glück ist Gott anders. Obwohl unsere Schuld ihm gegenüber viel größer ist als nur ein paar Euro, liegt ihm unser Schicksal am Herzen. Und so bezahlte er selbst die offene Forderung! Das kostete seinem Sohn das Leben. Jesus Christus wurde zum Lösegeld, um unsere Schuld zu bezahlen (Markus 10,45). Jeder, der daran glaubt, kann frei zu Gott kommen und sicher sein, dass Gott ihn hören und ihm helfen wird.
Es ist gut, mit allen Sorgen zu Gott zu kommen. Aber Gott ist nicht verpflichtet, uns zu helfen – insbesondere, solange unsere Schuld ihm gegenüber nicht bezahlt ist.
Elisabeth Weise